Dienstleistungen
Gerichtsgutachten
 
Gerichtsgutachten werden im Auftrag der zuständigen Gerichte im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten erstellt. Dabei erfolgt die Gutachtenerstellung sowohl im sogenannten selbstständigen Beweisverfahren, als auch im zivilrechtlichen Klageverfahren .
Das selbstständige Beweisverfahren ist ein gerichtliches Verfahren ohne Prozess, das von einer Partei beantragt wird. Dabei müssen der Antragsgegner benannt und die Mängelbehauptungen klar dargelegt werden. Ziel ist es, die Mängel durch einen geeigneten Sachverständigen feststellen zu lassen und nach Möglichkeit ein Klageverfahren überflüssig zu machen.
Ein ziviles Klageverfahren wird von einer Partei ( Privatpersonen, Unternehmen, juristische Personen) eingeleitet, wenn die Forderungen strittig sind. Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beurteilt aus technischer Sicht auf Grundlage der allgemein anerkannten Regeln der Technik ob eine Forderung , z.B. wegen einer Mängelrüge oder offener Forderungen aus einer Rechnung , gerechtfertigt ist und wenn in welcher Höhe.
Die Auswahl des Sachverständigen erfolgt durch das Gericht, nicht durch die streitenden Parteien.
Privatgutachten
 
Privatgutachten basieren auf fachlichen Untersuchungen und Bewertungen, die im Auftrag einer Partei zu Beweiszwecken oder Entscheidungshilfe für die Wahl der weiteren Vorgehensweise erstellt werden. Auftraggeber können sein:
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Versicherungen
- Öffentliche Träger
Schiedsverfahren
 
Schiedsverfahren werden von den beteiligten Parteien vereinbart und bieten eine schnelle, effiziente und außergerichtliche Lösung für Rechtsstreitigkeiten. In diesem Verfahren klärt ein unabhängiger und unparteiischer Sachverständiger die Streitigkeiten rechtsverbindlich.
Vorteile eines Schiedsverfahrens:
- Vermeidung langer Gerichtsprozesse
- Kostenersparnis
- Schnelle und vertrauliche Streitbeilegung
Schlichtung und Mediation
 
Eine Schlichtung ist eine außergerichtliche Einigung, die auf einem vom Sachverständigen vorgeschlagenen Kompromiss basiert und von allen Parteien akzeptiert wird. Die Mediation ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren, bei dem die Parteien mit Unterstützung eines Mediators eine einvernehmliche Lösung anstreben um einen kostspieligen und langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden.
Ausführungsbegleitung und Beratung
 
Durch kompetente Beratung und Begleitung während der Bauausführung bzw. einer Nachbesserung durch den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen können Mängel und Schäden effektiv vermieden werden. So lassen sich teure Konflikte und Rechtsstreitigkeiten frühzeitig verhindern.
Honorarvorträge, Fortbildungen und Schulungen
 
Unser Angebot umfasst Fortbildungen und Beratungen für:
- Sachverständige
- Bewerber für das Amt des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
- Architekten und Planer
- Rechtsanwälte und Fachanwälte für Baurecht
- Industrie und Bauunternehmen
- Bauträger
- Fliesenlegermeister und angehende Fliesenlegermeister
Beratung bei Sonderkonstruktionen 
 
Sonderkonstruktionen können in Ausnahmefällen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik abweichen, sofern dies vertraglich vereinbart ist. Dabei trägt der Auftragnehmer die Verantwortung für ein mängelfreies und funktionierendes Gewerk. Aufgrund ihrer Besonderheit erfordern solche Konstruktionen oft besondere Aufmerksamkeit bei der Bauausführung und eine umfassende Aufklärung des Auftraggebers.
Ausführungsbegleitung / Sanierungsüberwachung
 
Durch eine sorgfältige Ausführungsbegleitung und Sanierungsüberwachung wird sichergestellt, dass Bauarbeiten fachgerecht und gemäß den vereinbarten Standards durchgeführt werden. So können Mängel frühzeitig erkannt und behoben werden, bevor sie zu größeren Problemen führen.
Begleitung von Bauabnahmen
 
Bei der Bauabnahme unterstützt der Sachverständige sowohl Bauherren als auch Auftragnehmer, indem er die ausgeführten Leistungen objektiv überprüft und dokumentiert. Dies schafft Klarheit und vermeidet spätere Streitigkeiten.
Dokumentation von Bauleistungen
 
Eine lückenlose Dokumentation der Bauleistungen bildet die Grundlage für Qualitätssicherung und Nachweispflichten. Sie gewährleistet Transparenz und dient als Nachweis für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten.
Haftzugprüfungen
 
Haftzugprüfungen sind entscheidend, um die Haftfestigkeit von Beschichtungen und Belägen zu prüfen. Sie stellen sicher, dass die Materialien dauerhaft und sicher miteinander verbunden sind, was die Qualität und Langlebigkeit der Bauarbeiten erhöht.
Labortechnische und laborchemische Baustoffanalysen
 
Durch labortechnische und laborchemische Analysen werden Baustoffe fachgerecht geprüft und bewertet. Dies ermöglicht eine genaue Beurteilung der Materialqualität und die frühzeitige Erkennung von möglichen Schadstoffen oder Mängeln.